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AGB

Verkauf- und Lieferbedingungen, Stand Juli 2018

1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Vorrang vor der AGB des Käufers.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt haben.


2. Vertragserklärungen
2.1. Unser veröffentlichtes Produkt- und Leistungsangebot (z.B. im Internet, technischen Dokumentationen, Prospekten oder Katalogen) ist freibleibend und unverbindlich. Auf eine Bestellung kommt ein Vertrag erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn wir die Bestellung ausführen.
2.2. Für die Auftragsannahme, den genauen Vertragsgegenstand und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung in Textform maßgebend. Bei Bestellungen über Internet stellt eine automatisierte Bestelleingangsbestätigung noch keine auf Vertragsschluss gerichtete Erklärung dar.


3. Zahlungsbedingungen
3.1. Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als 3 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Auslieferung oder Ausführung, den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis der Ware oder Leistung einschließlich des Transports in dem Umfang anzupassen, wie es aufgrund der außerhalb unserer Kontrolle liegenden Kostenentwicklung (z.B. Vorleistungskosten, Wechselkurschwankungen, Zoll- und Gebührenänderungen) angemessen ist.
3.2. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Käufer den uns zustehenden Betrag binnen 20 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug.
3.3. Kommt ein Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so wird diese auf seine Kosten eingelagert. Eine Nichtabnahme der Ware bewirkt keinen Aufschub des Zahlungstermins.
3.4. Kommt der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank pro Jahr zu fordern.
3.5. Falls der Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.6. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.


4. Lieferfristen
4.1. Die Lieferfristen sind als Richtwerte zu verstehen, sofern der Verkäufer nicht eine schriftliche feste Terminzusage macht.
4.2. Die Lieferfristen laufen ab dem Zeitpunkt, in welchem der Verkäufer im Besitz der abschließenden Bestellung des Käufers ist.
4.3. Die Grundlage zur Einhaltung der genannten Fristen und Termine sind, dass alle technischen Fragen geklärt sind und der Käufer seine Mitwirkungspflicht rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.4. Leisten wir aus uns zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig, hat uns der Käufer in Textform eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzten, die im Regelfall zwei Wochen betragen soll.
4.5. Verzögert sich ein vereinbarter Leistungstermin aus von uns nicht zu vertretenden Umständen, weil wir trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefert worden sind, verlängern sich unsere Fristen angemessen.


5. Transport / Verpackung
5.1. Sämtliche Nebenkosten für Fracht, Versicherung, Durchfuhr, Einfuhr- und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer hat alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden oder sind gegen entsprechenden Nachweis dem Verkäufer zurückzuerstatten.
5.2. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beanstandungen im Zusammenhang mit Versand oder Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den Frachtführer zu richten. Der Abschluss der Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer.
5.3. Die Verpackung wird vom dem Verkäufer grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ist die Verpackung als Eigentum des Verkäufers bezeichnet wurden, muss sie vom Käufer franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden. Der Verkäufer besorgt die Verpackung, wobei er nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Käufers handelt. Deren Kosten trägt der Käufer.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gesamten Ware, bis er die Zahlungen gemäß Vertrag vollständig erhalten hat. (Vorbehaltsware). Das Eigentum an allen gelieferten Waren geht erst an den Käufer über, wenn sämtliche Forderungen des Verkäufers einschließlich Nebenforderungen beglichen sind.
6.2. Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald die Bestellung zugestellt wurde bzw. bei Fertigstellung von Maßanfertigungen.


7. Mängelhaftung
7.1. Unverzüglich nach der Lieferung hat der Käufer die Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss der Käufer dies dem Verkäufer unverzüglich (innerhalb von 5 Werktagen) schriftlich anzeigen. Die Anzeige muss den erkannten Mangel möglichst genau beschreiben. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder eine Mindermenge vom Verkäufer geliefert wird.
7.2. Wurde ein Mangel durch den Käufer oder einem Dritten verursacht, bestehen keine Mangelansprüche.
7.3. Erhebt der Käufer unberechtigte Mängelrügen aufgrund eigenen Verschuldens, so ist der Käufer verpflichtet, die durch die Prüfung des Mangels veranlassten Kosten auf Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bei dem Verkäufer gültigen Stundensätze zu tragen.
7.4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl erfolgt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis zahlt, wobei der Käufer einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückbehalten darf, bis der Mangel beseitigt ist.
7.5. Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht in der Lage, nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechend dem Wert des Mangels den Kaufpreis zu mindern.
7.6. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz bestehen nur nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 8 (Haftung).


8. Haftung
8.1. Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, das Gesetz sieht eine Haftung auch ohne Verschulden vor
8.3. Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies im gleichem Umfang für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
8.4. Die Einschränkungen dieser Ziffer 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine eigenständige Garantie der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.


9. Verjährung
9.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist.


10. Geheimhaltungspflicht
10.1. Die Parteien werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen Teils vertraulich behandeln. Insbesondere sind sie nicht befugt, diese an Dritte weiterzugeben oder für eigene Geschäftszwecke zu verwerten. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch Ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.
10.2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen die vom Vertragspartner, von dem sie stammen, freigegeben worden sind.
10.3. Die Parteien halten die Regeln des Datenschutzes ein.


11. Rücktrittsrecht / Kündigungsrecht
11.1. Der Verkäufer ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen
- Bei Zahlungsverzug des Käufers
- Kreditunwürdigkeit des Käufers
- Im Falle der Konkurseröffnung über den Käufer
12. Subunternehmer
12.1. Für Montageleistungen sind wir berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.


13. Abnahme
13.1. Verlangt der Verkäufer nach der Fertigstellung die Abnahme der Leistung, hat der Käufer die binnen 10 Werktagen durchzuführen. Auf Verlangen des Verkäufers sind in sich abgeschlossene Teile der Lieferung gesondert abzunehmen. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung verweigert werden.